allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VOGA GmbH

§ 1 Gültigkeit der Bedingungen

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Gegenbestätigungen des Käufers mit Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere AGB gilt für die jetzige wie auch für eine in der Zukunft für unsere Firma gültige Rechtsform.

§ 2 Angebot, Überlassung von Daten und Vertragsabschluß

Von uns getätigte Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Etwaige Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Maße und Zeichnungen an unsere Kunden werden ohne Gewähr geleistet.

§ 3 Preise, Rücknahmen und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich auf Euro Basis. Im Großhandel wird zusätzlich die jeweils gültige MWST erhoben. Preisreklamationen oder preisliche Unklarheiten müssen innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich geltend gemacht werden.

Rücknahmen können nur mit von uns vorab erteilter Genehmigung erfolgen. Uns hierbei entstandene Kosten und Aufwendungen können an einer zu erteilenden Gutschrift von uns in Abzug gebracht werden. Sonderbestellungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Die nach Lieferung der Ware uns zustehende Bezahlung hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen, besondere Vereinbarungen sind auf Kaufvertrag und Rechnung vermerkt. Gesonderte Zahlungsbedingungen bedürfen unserer vorherigen Genehmigung.

Schecks und rediskontfähige Wechsel nehmen wir nur dann zahlungshalber an, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatzes zuzügl. MWST zu berechnen. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, oder wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditfähigkeit des Schuldners herabsetzen. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch vereinbarte ausstehende Lieferungen nur gegen entsprechende Vorauskasse abzuwickeln, oder uns genehme Sicherheiten zu fordern, oder auch vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben uns hierbei anheim gestellt. Wir sind weiterhin berechtigt etwaige Verarbeitung oder Weiterveräußerung unserer Ware zu untersagen.

Die Rückgabe unserer Ware erfolgt auf Kosten des Schuldners. Weiterhin sind wir in den oben genannten Fällen berechtigt zur Sicherung unseres Eigentums die Werkstatt, das Haus oder den Grund und Boden unseres Schuldners zu betreten um unsere Ware zurück zu holen.

§ 4 Lieferfristen, Liefertermine

Unsere Liefertermine und -Fristen sind stets unverbindlich. Schadens-, Ersatzansprüche auf Grund von Lieferverzugs werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Bei schadhafter Lieferung ist uns eine Möglichkeit des Wandels in eine gleichwertige Warenqualität oder eine angemessene Nachbesserungsmöglichkeit einzuräumen. Keinerlei Haftungen können wir für Lieferungen oder Qualitäten übernehmen deren Herkunft nicht mit unserem Hause in Verbindung gebracht werden kann (z.B. höhere Gewalt, Kriege, Streiks, Qualitätsmängel oder Lieferverzug seitens unserer Vorlieferanten oder Spediteure).

Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten oder Spediteure berechtigen uns, die Lieferung dieser Ware um die Zeit der von uns nicht verursachten Verzögerung hinauszuschieben.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung all unserer Forderungen unser alleiniges Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Ist unsere Ware bereits be oder verarbeitet so erwerben wir das alleinige Besitzrecht an diesem entstandenen Produkt. Wurde unsere Ware mit anderen Waren vermischt oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das entsprechende Miteigentum an dieser Sache.

Die Forderungen unseres Schuldners an seine(n) Kunde(n) werden bei Nichtbezahlung unserer Forderungen durch unseren Schuldner sofort nach dem Erhalt unserer Ware von unserem Schuldner von diesem ausdrücklich an uns abgetreten.

Von Pfändungen oder Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat uns unser Schuldner unverzüglich und vollständig zu unterrichten.

§ 6 Versand und Lieferung

Der Versand unserer Ware erfolgt, sofern nichts Gegenteiliges mit unseren Kunden abgemacht wurde mit einem Transportmittel unserer Wahl,zuzüglich evtl. anfallender Frachtkosten. Vergütungen für Selbstabholungen können von uns nicht erstattet werden. Im Falle einer Beschädigung der Ware auf dem Transport ist uns ebenfalls eine geeignete Nachbesserungs- oder Ersatzbeschaffungsfrist einzuräumen.

Bei Auslieferung der Ware durch unsere Firma geht die Gefahr der Sendung direkt nach Übergabe der Ware (in sein Haus, Werkstatt oder Baustelle) an den Käufer über.

Wir sind berechtigt jederzeit Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung gilt hierbei als selbständiges Rechtsgeschäft. Wird eine abgeschlossene Vertragsmenge (z.B. bei Metallen) durch Abrufe des Käufers überschritten, so sind wir berechtigt für den überschrittenen Teil der Lieferung den entsprechenden Tagespreis zu erheben. Wir sind aber grundsätzlich nicht verpflichtet über die abgeschlossene Menge hinaus zu liefern.

§ 7 Mangelrüge und Gewährleistung

Unsere Gewährleistungsfrist für Waren und Materialien aus unserem Hause endet spätestens mit der jeweiligen gesetzlichen gültigen Bestimmung. Mängel, auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen.

Die Rüge offensichtlicher Mängel ist nach Ablauf von 14 Tagen ab Erhalt der Ware ausgeschlossen. Bei berechtigter unverzüglicher Mangelrüge nehmen wir die Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Desweiteren sind wir ebenfalls und gegebenenfalls dazu berechtigt dem Käufer den Mindestwert zu ersetzen oder wahlweise nachzubessern. Ist die von uns gelieferte Ware bereits be- oder verarbeitet so hat der Käufer die Warenqualität akzeptiert.

Mängelansprüche entfallen ersatzlos wenn uns vom Käufer der Ware keine Begutachtungsprobe zur Verfügung gestellt wird. Wir sind von der Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel nicht verpflichtet solange wir entsprechende Forderungen an den Käufer der Ware haben. Nach Durchführung der Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Bezüglich Waren, die vom Verkäufer als deklassierte Ware verkauft wurden, stehen dem Käufer keine Gewährleistungsrechte zu. Ansprüche auf Schadensersatz, die nicht an der Ware selbst entstanden ist, sog. Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind gegen uns sowie auch gegen unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist die angegebene Lieferadresse unseres Kunden. Der Kunde hat für eine problemlose Entlademöglichkeit zu sorgen. Unser Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig Waldshut-Tiengen. Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der BRD.

§ 10 Sonstiges

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Die Vertragsschließenden verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck erfüllt und dient.

Voga GmbH 79780 Stühlingen-Lausheim, Stand 09/2006

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